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AGB von exploreTEC

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von exploreTEC gelten für alle Dienste von exploreTEC. Im Abschnitt I (allgemeine Bestimmungen) finden Sie Bedingungen, die für alle Dienste gelten. In dem Abschnitt II finden Sie Bedingungen, die jeweils zusätzlich für die einzelnen Dienste gelten. Die Bestimmungen für die einzelnen Dienste gelten jeweils auch dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Dienste zusammen bereit gestellt werden.

Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen


1. Geltungsbereich, Vertragsbeginn

1.1 exploreTEC erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn exploreTEC in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Abweichungen sind nur wirksam vereinbart, wenn exploreTEC diese schriftlich bestätigt. 1.2 exploreTEC kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von exploreTEC gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. exploreTEC weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht. 1.3 Den Volltext der AGB kann exploreTEC über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist. 1.4 Ein Vertragsschluss setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus. 1.5 Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Zugangskennung durch exploreTEC bezogen auf den Hauptvertragsbestandteil zustande.

2. Leistungen

2.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes. 2.2 Der Server in den Rechenzentren ist über eine komplexe Systemarchitektur an das Internet angebunden. Ein- und ausgehender Datenverkehr wird über Router, Loadbalancer, Switche etc. geleitet, die jeweils eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Eine direkte Anbindung einzelner Server zu Übergabepunkten ins Internet besteht nicht. Aus technischen Gründen sind daher die Datenverkehrskapazitäten für Gruppen von Servern an bestimmten Punkten limitiert. Ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen von oder zu einzelnen Servern kann dazu führen, dass für diese Server und andere mit ihnen technisch im Verbund stehende Server nicht die jeweils am Port des einzelnen Servers maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die verbundenen Server verteilt. Entsprechendes gilt für Internetpräsenzen, die sich einen Server teilen. Bei erhöhtem Datenverkehrsaufkommen werden die Datenverkehrskapazitäten auf die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt. 2.3 Die Verfügbarkeit des exploreTEC Servers und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. exploreTEC weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, der Server, Software, Daten Dritter und der erbrachten Dienste entstehen können Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von exploreTEC handeln, von exploreTEC nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen von exploreTEC haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von exploreTEC erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von exploreTEC erbrachten Leistung. 2.4 exploreTEC führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. exploreTEC wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird exploreTEC den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde. 2.5 exploreTEC ist in der Wahl der technischen Infrastruktur frei. Sie kann die eingesetzte Infrastruktur, Backbones, Leistungen dritter Lieferanten sowie Hard- und Software jederzeit austauschen. Der Einsatz bestimmter Infrastruktur, Backbones, Leistungen dritter Lieferanten oder bestimmter Hard- und Software gelten nur dann als Vertragsbestandteil, wenn dies in der Beschreibung der Dienste hervorgehoben ist. 2.6 exploreTEC kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der exploreTEC für den Kunden zumutbar ist. 2.7 In jedem Fall kann exploreTEC ihre Leistungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von exploreTEC gesetzten angemessenen Frist, wird die Änderung gültig. exploreTEC weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung gültig wird, wenn er nicht widerspricht. 2.8 Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich exploreTEC vor, die dem Kunden zugewiesene IP- Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. 2.9 Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einem Wechsel z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Nutzungsunabhängige Entgelte sind im voraus zahlbar, Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt exploreTEC, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden nutzungsunabhängigen Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. 3.2 Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die exploreTEC nach billigem Ermessen festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt exploreTEC, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. 3.3 exploreTEC stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im Kundenservicebereich bereit. Ein Rechnungsversand per E-Mail ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann exploreTEC hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen. 3.4 exploreTEC kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von exploreTEC gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. exploreTEC weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht. 3.5 Verändern sich Gebühren von Domainregistrierungsstellen oder der Regulierung unterliegende Gebühren, kann exploreTEC die Preise entsprechend anpassen. Ist die Anpassung unzumutbar, kann sich der Kunde mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung vom Vertrag lösen. 3.6 Gegen Forderungen der exploreTEC kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. 3.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann exploreTEC ihre Dienste sperren. Der Entgeltanspruch besteht fort. Sperrt exploreTEC eine Leistung berechtigt wegen Zahlungsverzuges, kann sie die Entsperrung von der Zahlung eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von € 10,00 abhängig machen. 3.8 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann exploreTEC das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für exploreTEC liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. 3.9 Bei Zahlungsverzug kann exploreTEC für die erste und zweite Mahnung Mahnentgelte und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von jeweils € 10,00 erheben. 3.10 Im Falle des Zahlungsverzuges kann exploreTEC Verzugszinsen nach § 288 BGB verlangen.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung, die E-Mail-Adresse. 4.2 exploreTEC kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die exploreTEC gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen. 4.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die exploreTEC zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. exploreTEC kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der exploreTEC Server-Systeme beeinträchtigt wird. 4.4 Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat. 4.5 Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten, die er auf exploreTEC Server überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei exploreTEC liegen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von exploreTEC übertragen.

5. Haftung von exploreTEC

5.1 exploreTEC haftet für alle vertraglichen und außervertragliche Ansprüche, die anlässlich des Vertragsverhältnisses entstehen, nur nach folgender Maßgabe: 5.1.1 in vollem Umfang bei vorsätzlicher Schädigung und bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit; bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz im dort vorgesehenen Umfang; 5.1.2 in vollem Umfang bei grob fahrlässiger Schädigung durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen; 5.1.3 soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, haftet exploreTEC bei grob fahrlässiger Schädigung durch einfache Mitarbeiter nur für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden; die Haftung ist beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an exploreTEC gezahlt hat; die Haftung bei grober Fahrlässigkeit gegenüber Verbrauchern ist nicht beschränkt; 5.1.4 bei einfach fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden. 5.1.5 bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an exploreTEC gezahlt hat. Die Haftung für mittelbare Schäden ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen; 5.2 Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren – außer im Falle vorsätzlicher Schädigung – nach einem Zeitraum von einem Jahr ab Kenntnis des schadensverursachenden Ereignisses. Dies gilt nicht für die vertraglichen Ansprüche des Kunden aus der Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit nach § 44 Telekommunikationsgesetz, die nach § 8 Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung in drei Jahren verjähren. 5.3 Im Bereich von Telekommunikationsdienstleistungen von exploreTEC bleibt für den Anwendungsbereich der Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung die Haftungsgrenze des § 7 Absatz 2 Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

6. Datennutzung

6.1 exploreTEC erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzregeln. 6.2 Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf exploreTEC Verkehrsdaten und/oder Abrechnungsdaten speichern und übermitteln. exploreTEC wird Verkehrsdaten spätestens sechs Jahre nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.

7. Schufa-Klausel

Der Kunde willigt ein, dass exploreTEC von der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn erhält. Er willigt ein, dass exploreTEC an die SCHUFA Daten über nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten übermittelt soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.

8. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt

8.1 exploreTEC räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden. 8.2 Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller. 8.3 Die von exploreTEC zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Scripte, Software, Animationen, Film- und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Gestaltung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen. 8.4 Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnung Eigentum der exploreTEC.

9. Beednigung des Vertragsverhältnisses

Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung als Fax genügt. Kündigungsfristen und Kündigungstermine ergeben sich aus den Informationen über die Dienste.

10. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

Abschnitt II: Sonderregeln für Domains, Webhosting, Shops, E-Mail, Unified Messaging

1. Vertragsverhältnis

1.1 Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. exploreTEC beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden, soweit exploreTEC nicht selbst Registrar für die betreffende Top Level Domain (TDL) ist. Informationen zu den Registraren für die einzelnen TDL finden sich unter 1.2. 1.2 Die Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Für .de-Domains gelten die Domainrichtlinien, die Domainbedingungen und die Preislicte der DENIC e.G; Die vorstehend verlinkten Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. 1.3 Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht übernommen werden.

2. Pflichten des Kundens

2.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken. 2.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. exploreTEC weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind. 2.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. 2.4 Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absender auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen. 2.5 Der Kunde achtet darauf, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht vereinbart ist. Sofern exploreTEC feststellt, dass das Trafficvolumen eines Kunden eines Webhosting-Paketes, den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird sie den Kunden hierüber informieren. Sie kann daraufhin dem Kunden anbieten, das nächst höhere Vertragsverhältnis (z.B. ein höherwertiges Webhosting-Paket) mit einem entsprechend höheren Trafficvolumen abzuschließen. Sollte ein Angebot zu einem Wechsel in das nächst höhere Vertragsverhältnis durch den Kunden abgelehnt werden, kann exploreTEC das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. 2.6 Alternativ steht exploreTEC bei Trafficüberschreitungen nach 2.5 ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zu. 2.7 Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann exploreTEC den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann exploreTEC die Domain löschen lassen.

3. Reaktion von exploreTEC bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen

3.1 Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann exploreTEC die Internetseite sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert. 3.2 Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann exploreTEC auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann exploreTEC das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. 3.3 Bei extremistischen, pornografischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann exploreTEC statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen. 3.4 Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne von 2.4, kann exploreTEC die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren. 3.5 Wird in Spam-Mails nach 2.4 eine Internetadresse genannt oder verlinkt, die von exploreTEC betreut wird oder deren zugehörige Inhalte im exploreTEC Rechenzentrum liegen, kann exploreTEC die Domain oder die Inhalte vorübergehend sperren. 3.6 exploreTEC kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichtete E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt. 3.7 Der Entgeltanspruch von exploreTEC besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.

4. E-Mail, Unified Messaging (UMS)

4.1 exploreTEC behält sich für E-Mails und UMS vor, die Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist. 4.2 exploreTEC ist berechtigt, auf bereitgestellten Accounts eingegangene E-Mail-Nachrichten zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden. 4.3 Der Versand von UMS-Nachrichten an Sonderrufnummer oder ausländische Anschlüsse ist nur möglich, soweit dies im Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.

5. Verfahren bei Vertragsbeendigung

5.1 Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers/AdminC. 5.2 Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann exploreTEC die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. exploreTEC weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann. 5.3 Alternativ kann exploreTEC die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen. 5.4 Beendet exploreTEC den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann exploreTEC nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt. 5.5. Der Kunde ersetzt exploreTEC alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen entstehen.. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. exploreTEC informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.
 








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